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Steuererklärung 2012 - Jetzt informieren!

Ein Formular »Einkommensteuererklaerung« mit dem Formular »Werbungskosten«.

Ihre Steuererklärung können Sie wahlweise auf dem postalischen Weg abgeben - oder Sie nutzen die elektronische Steuererklärung »ELSTER«.
(© Jens-Ulrich Koch / ddp)

Auf das Einkommen natürlicher Personen wird in Deutschland Einkommensteuer erhoben. Diese wird in Deutschland grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres nach dem Einkommen veranlagt, das der oder die Steuerpflichtige in diesem Jahr bezogen hat. Das Veranlagungs­verfahren wird regelmäßig durch eine Erklärung des Steuerpflichtigen über die von ihm in dem betreffenden Jahr bezogenen Einkünfte in Gang gesetzt. Gemäß Gesetz muss die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden. Somit ist die Steuererklärung für das Jahr 2012 bis zum 31. Mai 2013 beim Finanzamt einzureichen. Wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt wird, kann die Abgabefrist in der Regel bis zum 31. Dezember verlängert werden.

Sicher in Sachsen

Sie sind da, wenn schnelle Hilfe notwendig ist: Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst schützen und retten Leben. Bei Hochwasser, Chemieunfällen oder Waldbränden sorgt der Katastrophenschutz für die Sicherheit der Bevölkerung. Doch auch im Alltag ist die Sicherheit der Bürger ein Anliegen der Staatsregierung. Die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz legen zum Beispiel genau fest, was mit persönlichen Daten geschieht, wenn man einen Vertrag abschließt oder online Geld überweist.

Steuern, Finanzen, Staatshaushalt

Sachsen betreibt eine nachhaltige Finanzpolitik. Sie hat zum Ziel, die Leistungsfähigkeit Sachsens zu erhalten und zukünftigen Generationen eine gute materielle Basis zu hinterlassen. Dazu tragen auch die Bürger mit ihren Steuerzahlungen bei. Und mit der Elektronischen Steuererklärung lässt sich lästiger Papierkram jetzt ganz einfach und komfortabel online erledigen.

Gerichtstafel

Hier finden Sie Informationen zu einzelnen Verfahren bei sächsischen Amtsgerichten.

Immobilien des Freistaates

Als größter Immobilieneigentümer in Sachsen hat der Freistaat eine besondere Verantwortung. Staatliche Bauten müssen deshalb einen hohen Anspruch an die Wirtschaftlichkeit und die gestalterische Qualität der Gebäude erfüllen.

Justiz

Die Gewaltenteilung besagt, dass es neben der Gesetzgebung und der Verwaltung eine dritte, unabhängige Säule des Staatswesens gibt: Die Rechtsprechung durch unabhängige, keiner Weisung unterworfene Gerichte. Heute sind das die Arbeitsgerichte, die Verwaltungsgerichte, die Sozialgerichte, die Finanzgerichte, die ordentlichen Gerichte und das Verfassungsgericht – jedes zuständig für ein bestimmtes Rechtsgebiet. Für zivilrechtliche Angelegenheiten bietet die sächsische Justiz auch Online-Verfahren an, zum Beispiel das Automatisierte Mahnverfahren oder das Abrufverfahren Grundbuch. Ermittlungsverfahren vom Autodiebstahl bis zur Wirtschaftskriminalität sind Sache der bei den sechs Landgerichten und dem Oberlandesgericht eingerichteten Staatsanwaltschaften.

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