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Neue Spezialfahrzeuge für den Katastrophenschutz

Innenminister Markus Ulbig hat am 17. Dezember 2012 auf dem Dresdner Theaterplatz 30 Spezialfahrzeuge an die Landkreise und die Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz des Freistaates übergeben. In die Fahrzeuge hat der Freistaat knapp 5 Millionen Euro investiert. Diese sind auf dem modernsten Stand der Technik und erleichtern und verbessern die Arbeit der Helferinnen und Helfer bei der medizinischen Versorgung von Schwerverletzten bei Katastrophenschutzeinsätzen. Die neuen Spezialfahrzeuge seien auch Zeichen der Anerkennung für diesen unermüdlichen Einsatz, sagte Ulbig Ebenso dankte er den privaten Hilfsorganisationen, die für den Katastrophenschutz unverzichtbar seien.

Sicher in Sachsen

Sie sind da, wenn schnelle Hilfe notwendig ist: Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst schützen und retten Leben. Bei Hochwasser, Chemieunfällen oder Waldbränden sorgt der Katastrophenschutz für die Sicherheit der Bevölkerung. Doch auch im Alltag ist die Sicherheit der Bürger ein Anliegen der Staatsregierung. Die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz legen zum Beispiel genau fest, was mit persönlichen Daten geschieht, wenn man einen Vertrag abschließt oder online Geld überweist.

Steuern, Finanzen, Staatshaushalt

Sachsen betreibt eine nachhaltige Finanzpolitik. Sie hat zum Ziel, die Leistungsfähigkeit Sachsens zu erhalten und zukünftigen Generationen eine gute materielle Basis zu hinterlassen. Dazu tragen auch die Bürger mit ihren Steuerzahlungen bei. Und mit der Elektronischen Steuererklärung lässt sich lästiger Papierkram jetzt ganz einfach und komfortabel online erledigen.

Gerichtstafel

Hier finden Sie Informationen zu einzelnen Verfahren bei sächsischen Amtsgerichten.

Immobilien des Freistaates

Als größter Immobilieneigentümer in Sachsen hat der Freistaat eine besondere Verantwortung. Staatliche Bauten müssen deshalb einen hohen Anspruch an die Wirtschaftlichkeit und die gestalterische Qualität der Gebäude erfüllen.

Justiz

Die Gewaltenteilung besagt, dass es neben der Gesetzgebung und der Verwaltung eine dritte, unabhängige Säule des Staatswesens gibt: Die Rechtsprechung durch unabhängige, keiner Weisung unterworfene Gerichte. Heute sind das die Arbeitsgerichte, die Verwaltungsgerichte, die Sozialgerichte, die Finanzgerichte, die ordentlichen Gerichte und das Verfassungsgericht – jedes zuständig für ein bestimmtes Rechtsgebiet. Für zivilrechtliche Angelegenheiten bietet die sächsische Justiz auch Online-Verfahren an, zum Beispiel das Automatisierte Mahnverfahren oder das Abrufverfahren Grundbuch. Ermittlungsverfahren vom Autodiebstahl bis zur Wirtschaftskriminalität sind Sache der bei den sechs Landgerichten und dem Oberlandesgericht eingerichteten Staatsanwaltschaften.

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