Mehr als nur heiße Luft: Ballon-Saison in Sachsen startet

Dass Sachsen viel zu bieten hat, kann seit Anfang Februar auch wieder in luftiger Höhe erforscht werden: Rundflüge und Ballonfahrten sind nicht nur ein schönes Geschenk, sondern auch ein unvergessliches Erlebnis. Angebote gibt es viele, z. B. in Zeitungsannoncen, Fernsehbeiträgen oder im Internet, doch nicht immer steht hinter solchen Angeboten auch ein zugelassenes Luftfahrtunternehmen. Doch nur bei zugelassenen Unternehmen können Sie sicher sein, dass diese über eine Betriebsgenehmigung verfügen und mitsamt Technik und Personal behördlicher Überwachung unterliegen. Flugzeugpiloten im Unternehmen brauchen zum Beispiel eine Berufspilotenlizenz, die wesentlich mehr Erfahrung und Wissen voraussetzt als eine Lizenz für Privatpiloten. Auch Ballonfahrer dürfen gewerbliche Fahrten im Unternehmen nur durchführen, wenn sie nach umfangreicher Fahrterfahrung eine gesonderte Prüfung bestanden haben. Die Technik in zugelassenen Unternehmen darf nur durch zertifizierte und ständig überwachte Instandhaltungsbetriebe gewartet werden.
Auch ohne behördliche Genehmigung können Betreiber von Ultraleichtflugzeugen, Tragschraubern, Trikes und Fallschirmen legal gewerbliche Flüge anbieten. Ultraleichtflugzeuge erkennen Sie am einfachsten am Flugzeugkennzeichen unter dem Flügel und seitlich am Rumpf: Folgt auf den Buchstaben »D« nach einem Strich ein »M« (z.B. »D-MSAX«), haben Sie es mit einem Ultraleichtflugzeug zu tun. Diese sind in der Anschaffung wesentlich günstiger, dadurch können auch Flüge preiswerter angeboten werden. Allerdings unterliegen sie auch nicht den strengen Wartungs- und Betriebsvorschriften zugelassener Unternehmen.
Wenn Sie in Ihrem Freundeskreis einen Piloten haben, der Sie als Passagier mitnehmen möchte, muss er dafür natürlich kein Luftfahrtunternehmen anmelden. Dann ist der Flug nämlich nicht »gewerbsmäßig«. Werden lediglich die tatsächlichen Flugkosten auf alle Teilnehmer umgelegt und wird für die Flüge nicht öffentlich geworben, spricht man von »Selbstkostenflügen«. Diese sind ohne Unternehmensgenehmigung erlaubt, wenn das Flugzeug nicht mehr als vier Sitze hat. Auch Ballonfahrten sind als »Selbstkostenfahrten« ohne Zulassung als Ballonunternehmen möglich.
Tourismus, Kunst und Kultur
Ob Klettern in der Sächsischen Schweiz, Schlössertour im Elbland oder Rodeln im Erzgebirge - Landschaft, Kultur und die herzliche Gastfreundschaft machen Ferien in Sachsen zu einem Erlebnis für die ganze Familie. Als Kulturland hat Sachsen noch immer etwas von einem Königreich, betrachtet man die herrlichen Schlösser oder die aufregende Musik- und Theaterszene.
Sport, Bewegung und Vereinslandschaft
Sachsen fördert den Sport, so steht es als Staatsziel in der Verfassung. Dazu gehört es, Kinder möglichst früh für Bewegung zu begeistern, Talente zu fördern und die Entfaltung einer vielfältigen Vereinslandschaft für den Breitensport zu unterstützen.
Rundfunk, Presse und Film
Die Sächsische Staatskanzlei ist zuständig für die Medienpolitik, die in Deutschland Ländersache ist. Ein gesetzlicher Rahmen, der dem rasanten Wandel im Informationszeitalter gerecht wird sowie Sicherung von publizistischer Vielfalt und unabhängiger Grundversorgung gehören zu den zentralen Aufgaben. Darüber hinaus ist die Vermittlung von Medienkompetenz Schwerpunkt sächsischer Medienpolitik.



