Freistaat schließt Vertrag mit Verbraucherzentrale

Verbraucherschutzministerin Christine Clauß und der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Joachim Betz, haben in Leipzig ihre zukünftige Zusammenarbeit in einer Vereinbarung fixiert. Mit dem Titel »Information und Beratung sichern – Rechte der Verbraucher vertreten und stärken« legen Verbraucherschutzministerium und Verbraucherzentrale gemeinsame Projekte fest, sichern die Finanzierung der 13 Beratungsstellen auf hohem Niveau und bekennen sich zu aktiver Verbraucherpolitik.
Die Staatsregierung hatte sich schon im Koalitionsvertrag mit klaren Worten zur Bedeutung des Verbraucherschutzes bekannt. Als wesentlich hierfür wird eine starke Verbraucherzentrale beschrieben. »Die Finanzierung der Verbraucherzentrale bleibt auf einem erfreulich hohen Niveau«, so die Ministerin. Mit 58 Cent Förderung pro Bürger und Jahr liege Sachsen hier auf Rang zwei der Bundesländer.
Staatsministerin Clauß stellte bei Vertragsunterzeichnung klar, dass künftig die Verbraucherzentrale Sachsen die Aktivitäten in den Bereichen Ernährung und Beratung zu Lebensmitteln im Freistaat zentral koordinieren werde. Zudem wird es ein von Freistaat und Verbraucherzentrale gemeinsam betriebenes Internetportal »verbraucherportal-sachsen.de« geben. Es ist ein Novum, dass in Sachsen eine staatliche und eine nichtstaatliche Stelle gemeinsam ein Informationsportal betreiben. Nachzulesen sind alle Neuerungen in der Fachregierungerklärung, welche Staatsministerin Clauß im Kabinett vorstellte.
Mit Blick auf die demografische Entwicklung im Freistaat Sachsen wird zudem gemeinsam an einem Konzept gearbeitet wie »Beratung mobil« in ländlichen Raum funktionieren kann. Gestärkt werden soll zudem in den kommenden Jahren die Verbraucherbildung. Spezielle Zielgruppe werden dabei Sachsens Seniorinnen und Senioren sein.
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