Sachsen nach dem Hochwasser im Juni 2013
Ministerpräsident Stanislaw Tillich und seine Kabinettkollegen machten sich in den letzten Tagen persönlich ein Bild von der Lage in den betroffenen Städten und Gemeinden.Gleichzeitig wurden die Weichen für den Wiederaufbau gestellt.
Ministerpräsident Stanislaw Tillich bezeichnete in einer Rede im Bundesrat das Hochwasser in Sachsen als große Katastrophe. Er dankte allen Helfern für ihren großartigen Einsatz und auch den anderen Bundesländern für die umfangreiche Unterstützung und schnelle Hilfe. Eine solche Katastrophe bedürfe der Solidarität aller: der EU, des Bundes, der Länder und der Versicherungswirtschaft. Bund und Länder müssten nun zusammenstehen - ähnlich wie nach der verheerenden Flut von 2002.
Er dankte dem Bund für die zugesagte Soforthilfe für die Überschwemmungsgebiete. Für den Wiederaufbau seien aber weitere Mittel nötig, ein Hilfsfond für den Wiederaufbau werde wie mit dem Konzept der Wiederaufbauhilfe von 2002 benötigt. Er appellierte auch ausdrücklich an die Versicherungswirtschaft sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und mit den Betroffenen nach Lösungen zu suchen. Er bat Versicherungsunternehmen, den Hochwasseropfern den Versicherungsschutz nicht zu verwehren. Sie mögen keine Schadensfallkündigung aussprechen.
Der Freistaat Sachsen werde eine Gesetzesinitiative in Angriff nehmen, die dem Gemeinschaftsrecht eine Priorität vor Individualrecht einräume. Ähnlich wie beim Verkehrswegebeschleunigungsrecht, sollen jahrelang dauernde Planungsverfahren vermieden werden. So käme man zu einer schnelleren Umsetzung von Projekten beim Hochwasserschutz.
Die Sächsische Staatsregierung hat folgende Hilfen für Betroffene beschlossen:
- Betroffene Privatpersonen, deren selbst genutzter Wohnraum von der Flut beschädigt wurde, erhalten je Erwachsenem 400 Euro, je Kind 250 Euro. Pro Haushalt liegt der Maximalbetrag bei 2000 Euro. Für diesen Posten stellt die Regierung insgesamt 30 Millionen Euro bereit.
- An betroffene Unternehmen werden pauschal 1500 Euro ausgezahlt. Insgesamt stehen dafür zehn Millionen Euro bereit.
- Den Kommunen wird für die Schadensbeseitigung insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit können beispielsweise Schäden an der Infrastruktur bis hin zur Energieversorgung, Abwasser, Telekom und Bildung beseitigt werden.
- Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften von Wohnraum können auf eine weitere Soforthile bauen. Dafür stellt Sachsen zusammen 15 Millionen Euro bereit.
Insgesamt summieren sich die Hilfen des Freistaates auf 85 Millionen Euro.
































